Bestattungswesen

 

Auszug aus der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Obertshausen.


 

1. Für die Bestattung

in einem Reihengrab

1.110 €

in einem Wahlgrab bei Erstbestattung

1.110 €

in einem Wahlgrab bei jeder weiteren Bestattung

1.110 €

in einem Tiefgrab bei Erstbestattung

1.110 €

in einem Tiefgrab bei weiterer Bestattung

1.110 €

im Grabkammersystem

870 €

eines Kindes unter 6 Jahren in einem Reihengrab oder Wahlgrab

704 €

 

 

 

2. Für die Beisetzung von Aschenresten

 
in einer Urnenreihengrabstätte

399 €

in einer Urnenwahlgrabstätte

399 €

in einer Grabstätte für Erdbestattungen

399 €

in einer Urnennische in Urnenwänden, und / oder Stelen

399 €

in einem anonymen Urnengemeinschaftsgrab

50 €

 

 

 

3. Umbettungsgebühren

 
für die Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofs

2.596 €

nach einem anderen Friedhof innerhalb der Stadt

2.596 €

in eine andere Stadt/Gemeinde

1.860 €

 

 

3.1 für die Umbettung einer Aschenurne

 
innerhalb des Friedhofs und innerhalb der Stadt

798 €

in eine anderer Stadt/Gemeinde

399 €

 

 

 

4. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern für Erdbestattungen

 

für ein Wahlgrab für die Dauer von 25 Jahren

für 3 Grabstellen

3.804 €

für jede weitere Grabstelle

1.620 €

 

für ein Wahlgrab für die Dauer von 25 Jahren

 

für 2 Grabstellen

2.715 €

für ein Tiefgrab für die Dauer von 25 Jahren -2 Belegungen-

2.142 €

für ein Reihengrab für die Dauer von 25 Jahren ab 6 Jahre

1.877 €

 

 

5. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern für Urnenbestattungen
für ein Urnenwahlgrab für die Dauer von 20 Jahre
für 3-6 Urnen 1.511 €
für 2 Urnen 1.184 €
   
für eine Urnennische für die Dauer von 20 Jahren
für 2 Urnen 712 €
für ein Urnenreihengrab für die Dauer von 20 Jahren 828 €

 

 

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