01.02.2010 - Übermittlungssperre
Presse-Information des Magistrats
der Stadt Obertshausen
Wann wird mein Geburtstag veröffentlicht und wann kommt der Bürgermeister zu Besuch?
Generell wird jeder Geburtstag ab dem 65. Lebensjahr im Heimatboten oder in der Offenbach Post veröffentlicht. Jede Person, die das nicht möchte, kann eine Übermittlungssperre nach § 35 Absatz 5 des Hessischen Meldegesetzes beantragen.
Das gleiche gilt für Ehejubiläen ab der Silbernen Hochzeit.
Diese Übermittlungssperre sollte rechtzeitig – ca. 4-6 Wochen vor dem Jubiläumstag – bei der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt oder im Vorzimmer des Bürgermeisters) eingereicht bzw. beantragt werden.
Der Bürgermeister kommt zu Jubilaren und Jubilarinnen, die das 90., 95., oder 100. Lebensjahr vollenden oder die eine Goldene, Diamantene, Eiserne Hochzeit oder Gnadenhochzeit begehen.
Das Vorzimmer des Bürgermeisters wird sich ca. 10 – 14 Tage vorher bei den Jubilaren telefonisch melden, und fragen ob Besuch erwünscht ist und einen Termin vereinbaren.
Aufgrund einer Beschwerde im Winter 2008 erhalten jedoch Personen, die eine Übermittlungssperre haben - und kein Kreuz für die Zusendung von Glückwünschen auf dem Formular gemacht haben – auch keinen Besuch vom Bürgermeister.
Weiterhin erhalten diese Personen ab dem 65. Lebensjahr auch keine Glückwünsche der Stadt.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich in der Stadtverwaltung bei Frau Link unter der Telefonnummer 06104/703-1103.
