Stadt Obertshausen

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Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld und Sachwerte

Die Stadt Obertshausen erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte.

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn dieser heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

 

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
13.02.201431.03.20152. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld und Sachwerte
15.11.201231.03.20151. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld und Sachwerte
25.08.201131.03.2015Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld und Sachwerte

 

 

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