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Stadt Obertshausen (Druckversion)

Grundsteuer 

Grundsteuer

Hebesätze Grundsteuer
Grundsteuer A431 v. H.land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Grundsteuer B600 v. H.bebaute und unbebaute Grundstücke

Erläuterung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt).

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt im Einheitswertbescheid festgestellte Einheitswert. Dieser wird dann mit der Grundsteuermesszahl (zum Beispiel 3,5 Promille bei Eigentumswohnungen) und mit einem von der jeweiligen Gemeinde individuell festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes vollkommen frei. Die Festlegung der gemeindlichen Hebesätze erfolgt durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Geregelt ist die Erhebung der Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/finanzen/steuersaetze/grundsteuer