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Stadthaus aktuell finanziell nicht darstellbar

Und wieder war der Rathaus-Neubau auf der Tagesordnung einer Sitzung in Obertshausen. Am vergangenen Donnerstag (15. Februar) folgten die Stadtverordneten einem Beschlussvorschlag des Magistrats, der in den Fachausschüssen zunächst nicht öffentlich diskutiert wurde, aber in der Sitzung der Stadtverordneten nun öffentlich gemacht wurde. Im Rahmen der Sitzung wurde die Entscheidung einstimmig getroffen, dass das neue Rathaus in der Schubertstraße 11 (jetziges Verwaltungsgebäude sowie umliegende Grünflächen – Flur 1, Flurstücke 1072 und 1074/1) gebaut werden soll. Der Beschluss wird vorbehaltlich der noch zu klärenden Finanzierung für den Neubau getroffen. Diese ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung und Freigabe vorzulegen und wird im Jahresverlauf 2024 erwartet.
 
Zur Historie und dem bisherigen Verlauf: Mit dem Beschluss vom 30. Juni 2021 hat sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen bereits für den Standort Schubertstraße beim Neubau eines gemeinsamen Rathauses entschieden. Dies hat sich formell bis zum heutigen Tag auch nicht geändert - auch nicht durch die eingeschobene Prüfung der Standorte Tempelhofer Straße und Schubertstraße für das Stadthaus.
 
Im Zuge der Vorbereitungen für die Vergabe an einen Totalunternehmer und der Aktualisierung des Raumprogramms (Beschluss vom 21. Juli 2022) wurde eben diese Überprüfung des Standorts Tempelhofer Straße in Auftrag gegeben (Beschluss vom 13. Juli 2023). Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wurden dann am 28. September 2023 die Ergebnisse aus dieser Untersuchung sowie die Vor- und Nachteile der Standorte präsentiert. Fehlend waren hier noch die ersten Ergebnisse der Investitionskostenschätzung, die mittlerweile vorliegt.
 
Die Investitionskostenschätzung der Firma Drees & Sommer hat für die Varianten Bau eines Rathauses (Variante eins) und Bau eines Stadthauses (Variante zwei) im ersten Schritt ergeben, dass der Bau eines Stadthauses (Rathaus mit Bürgerhaus) erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Die Gesamtkosten für ein Stadthaus liegen mehr als doppelt so hoch wie die Kosten eines Rathauses. Folglich ergeben sich keine finanziellen Synergien für diese zweite Variante wie man erhofft hatte.
 
Der Bau eines Rathauses (Variante eins) lässt sich zudem schneller umsetzen. „Eine zügige Umsetzung ist erforderlich, da die baulichen Zustände der aktuellen Verwaltungsgebäude an der Beethovenstraße und an der Schubertstraße inzwischen erhebliche Mängel aufweisen“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich. Dies ergab auch bereits die ausführliche Analyse von Drees & Sommer aus dem Jahr 2018, die den Stadtverordneten vorliegt und der Öffentlichkeit damals vorgestellt wurde.
 
Weitere Schritte sind nun auch für das Bürgerhaus mit dem Magistrat und den Stadtverordneten im Jahresverlauf 2024 zu besprechen. Aktueller Stand ist, dass der Beschluss zum Investitions- und Sanierungsstopp durch die Stadtverordneten noch Gültigkeit besitzt. Die Renovierung beziehungsweise Erneuerung des Bürgerhauses an der Tempelhofer Straße wird somit in einem separaten Vorgang betrachtet.
 
In Diskussion steht derzeit, in Ruhe den Zustand des Bürgerhauses an der Tempelhofer Straße zu untersuchen, um auch für diesen Standort eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und Investitionskostenschätzung vornehmen zu können. Zudem soll auch der spätere Anbau im Zuge des jetzt angestrebten Bieterverfahrens bereits als Ideenwettbewerb beim Rathaus-Neubau mit integriert werden. So könnte auch der Bau eines Rathauses mit einem optionalen späteren Anbau eines Bürgerhauses - also eine spätere Erweiterung zum Stadthaus weiterhin eine Variante sein, wenn verschiedene Prüfungen zum Bürgerhaus angestoßen sind.
 
Schon viele Jahre dreht sich die Obertshausener Politik um das Thema Rathaus-Neubau. Die Planungen konkretisieren sich weiter, Schätzungen zu Investitionen liegen auf dem Tisch – die Zahlen bleiben jedoch erstmal weiter nicht-öffentlich. In den nächsten Wochen müssen weitere wegweisende Entscheidungen getroffen werden. „Zur Finanzierung des Neubaus ist nach wie vor der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juli 2022 abzuarbeiten. Dies erfolgt derzeit parallel durch die Verwaltung. Daher steht in der Beschlussvorlage ,unter Vorbehalt der Finanzierung‘“, sagt Erster Stadtrat Michael Möser.
 
So könnten die Planungen weiter zügig vorangehen, um nicht weitere wertvolle Zeit zu verlieren. Zeit, in der die beiden Rathaus-Standorte baulich immer maroder werden.

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