Rathaus: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Die Fachdienste und Büros im Rathaus sind vorerst zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Die Voraussetzung für den Besuch im Rathaus ist eine Terminvereinbarung mit dem gewünschten Gesprächspartner/-in im Vorfeld (ansonsten ist der Zutritt zum Rathaus nicht möglich). Dabei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befugt, die Terminanfragen individuell und nach Relevanz zu beurteilen. Die Zentrale im Rathaus Hausen ist zu den regulären Öffnungszeiten besetzt, bspw. für die Ausgabe von Gelben Säcken oder für die Weitervermittlung von dringenden Anliegen.
Rathaus und städtische Einrichtungen
Besucherinnen und Besucher, die das Rathaus oder eine der anderen Dienst- und Außenstellen betreten, müssen generell folgende Schutzregeln beachten:
- Der Abstand von mindestens 1,50 Meter ist einzuhalten.
- Das Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes ist verpflichtend. Einmalmasken, selbstgenähter Mund-Nasenschutz oder Behelfsmasken (Schal, Halstuch) sind ausreichend.
- Einhalten der Husten- und Niesetikette
- Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zu folgen.
Die oben genannten Regelungen gelten auch für das Befahren des Bauhofs.
Trauungen
Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bei standesamtlichen Trauungen im Rathaus Hausen liegt bei acht Personen (inklusive Brautpaar, zuzüglich des/der Standesbeamten). Empfänge vor und/oder nach der Trauung am Rathaus inkl. Vorplatz sind untersagt – hier gelten die allgemeinen Aufenthaltsregeln im öffentlichen Raum.
Beerdigungen und Trauerfeierlichkeiten
Zusammenkünfte sind nur unter Berücksichtigung des Mindestabstands von mindestens 1,50 Metern und Einhaltung des Hygienekonzepts (Auslegungsweise finden Sie unter https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-10-31-auslegungshinweise_cokobev.pdf) erlaubt in der
- Trauerhalle Alter Friedhof (Rembrücker Weg)
- Trauerhalle Neuer Friedhof (Im Birkengrund)
- Trauerhalle Hausen (Schwarzbachstraße)
Schließung von folgenden städtischen Einrichtungen
folgende städtische Einrichtungen sind bis auf Weiteres geschlossen:
- Jugendzentrum
- Volkshochschule: Es finden nur noch Kurse aus dem Bereich Bildung unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln statt. Nähere Informationen erteilt das Team der Volkshochschule unter vhs(@)obertshausen.de.
- allen städtischen Sporthallen (inkl. Sportzentrum)
- Werkstatt-Museum "Karl-Mayer-Haus"
- Bürgerhaus (ausgenommen nach neuer Verordnungslage für genehmigte Bildungsangebote und Sitzungen insbesondere der staatlichen, körperschaftlichen und kommunalen Kollegialorgane sowie Sitzungen von Fraktionen und sonstige Zusammenkünfte der politischen Willensbildung)
- Bücherei Obertshausen (Kirchstraße 4) und Bücherei Hausen (Tempelhofer Straße 10)
Weiterhin geöffnet bleiben:
- Musikschule unter Corona-Regeln (siehe "Aktuelles - Corona-Regeln aktualisiert")
- städtische Kindereinrichtungen (Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungen) zu den jeweils individuellen und möglichen Betreuungszeiten. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Link
- Bauhof (Leipziger Straße 33)
- städtische Spielplätze und Bolzplätze sowie Parks, Waldpark und Beethovenpark (unter Wahrung der Regelungen für das Treffen im öffentlichen Raum: derzeit sind Aufenthalte im öffentlichen Raum alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer gesamten Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet)
Stand: 13.01.2021
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Friedrich
Bürgermeister