Die Eigenbetriebssatzung regelt nur Fragen im Zusammenhang mit den Stadtwerken selbst. Die Satzungen mit Regelungen zu Wasser und Abwasser finden Sie in der Übersicht unter einem getrennten Punkt aufgeführt.
| Geltende Fassung |
|---|
| Eigenbetriebssatzung der Stadt Obertshausen (Stadtwerke) |
Die Stadt Obertshausen hat zum Zweck der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser einen Eigenbetrieb errichtet. Dieser Eigenbetrieb führt die Bezeichnung "Stadtwerke Obertshausen".