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Stadt Obertshausen (Druckversion)

105 Eigenbetriebssatzung Stadtwerke

Die Eigenbetriebssatzung regelt nur Fragen im Zusammenhang mit den Stadtwerken selbst. Die Satzungen mit Regelungen zu Wasser und Abwasser finden Sie in der Übersicht unter einem getrennten Punkt aufgeführt.

Eigenbetriebssatzung der Stadt Obertshausen (Stadtwerke)

Die Stadt Obertshausen hat zum Zweck der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser einen Eigenbetrieb errichtet. Dieser Eigenbetrieb führt die Bezeichnung "Stadtwerke Obertshausen".

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/ortsrecht/satzungen-alt/105-eigenbetriebssatzung-stadtwerke