Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie erfüllen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Stadt von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden. Ihre Amtsdauer beträgt zehn Jahre.
Die Ortsgerichtsschöffen unterstützen den Ortsgerichtsvorsteher bei den Aufgaben. Ortsgerichtsschöffin oder Ortsgerichtsschöffe kann nur werden, wer allgemeines Vertrauen genießt, lebenserfahren und unbescholten ist. Außerdem müssen die Ortsgerichtsmitglieder ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Ortsgerichtsbezirk haben. Weiter sollen sie mit der Schätzung von Grundstücken erfahren sein.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
Aufgaben der Ortsgerichte |
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Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden |
Sicherung von Nachlässen |
Aufstellung von Nachlassinventaren |
Erteilung von Sterbefallanzeigen |
Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde |
Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen |
In Obertshausen gibt es ein Ortsgericht für beide Stadtteile in folgender personeller Zusammensetzung:
Funktion | Name |
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Ortsgerichtsvorsteher | Herr Hubert Gerhards |
stellv. Ortsgerichtsvorsteher (Schöffe) | Herr Jürgen Weber |
Ortsgerichtsschöffin | Frau Martina Biehrer |
Ortsgerichtsschöffe | Herr Georgios Kostas |
Ortsgerichtsschöffe | Herr Joachim Buhro |
Ortsgerichtsschöffe | Herr Stefan Kreuchauff |
Ortsgerichtsschöffe | Herr Steffen Schroth |