Seite drucken
Stadt Obertshausen (Druckversion)

Aufgaben

Die Aufgaben der Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden.

Die Ausschüsse sind also Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung, die aus den benannten Mitgliedern der Fraktionen bestehen. In Ausschusssitzungen können Angelegenheiten vor der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung genauer beraten werden. Die Ausschüsse können der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst werden sollte.

Es gibt aber auch Angelegenheiten, die einem Ausschuss zur eigenen abschließenden Entscheidung von der Stadtverordnetenversammlung übertragen worden sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Finanzausschuss, der in Obertshausen den Namen Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (kurz: HFW) trägt. Darüber hinaus gibt es weitere Ausschüsse, deren Themenschwerpunkt bereits aus dem Namen hervorgeht.

Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten.

Die Mitgliederzahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. In Obertshausen setzen sich alle Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Ausschussmitglieder werden von ihrer Fraktion benannt. Sie können sich im Einzelfall durch andere Stadtverordnete vertreten lassen.

Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte ihre Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden.

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/politik/ausschuesse/aufgaben