Seite drucken
Stadt Obertshausen (Druckversion)

Antikorruptionsbeauftragter

Korruptionsbekämpfung bei der Stadtverwaltung Obertshausen

Die Stadt Obertshausen und ihre Beschäftigten sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Dazu gehört es auch jede Form von Korruption innerhalb der Stadtverwaltung zu bekämpfen.

Was ist Korruption?

Das Wort Korruption wird als Sammelbegriff verwendet. Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Definition, was unter „Korruption“ zu verstehen ist. Zusammenfassend kann man Korruption wie folgt beschreiben:

Korruption ist

  • ein Handeln oder Unterlassen, das strafrechtlich verboten ist, 
  • währenddessen eine amtliche Funktion missbraucht wird, 
  • zu dem es in Eigeninitiative oder auf Veranlassung kommt, 
  • welches auf die Gewährung oder Erlangung eines materiellen oder immateriellen Vorteils für sich oder einen Dritten gerichtet ist, 
  • wobei ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit eintritt.

(aus: Uwe Bekemann, Kommunale Korruptionsbekämpfung, Kohlhammer Deutscher GemeindeVerlag 2007, Seite 3)

Zu den klassischen Straftatbeständen der Korruption zählen insbesondere:

  • Vorteilsnahme, § 331 StGB 
  • Bestechlichkeit, § 332 StGB
  • Vorteilsgewährung, § 333 StGB
  • Bestechung, § 334 StGB

Die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - und somit auch die der Stadtverwaltung Obertshausen - nehmen ihre Verpflichtung zur uneigennützigen und unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben sehr ernst. Unabhängig von Strafvorschriften ist auch bei der Stadtverwaltung Obertshausen eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte wesentliche Grundlage der Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.

Um dauerhaft sicherzustellen, dass korruptes Verhalten bei der Stadt Obertshausen keine Chance hat, ergreift die Stadt darüber hinaus Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Wir wollen handeln, bevor Korruption entsteht. Neben Präventionsmaßnahmen wie der Schulung unserer Beschäftigten gehört dazu auch, Hinweisen auf korruptionsgefährdete Bereiche oder mögliche Korruptionsfälle nachzugehen.

Sie haben einen Korruptionsverdacht? Handeln Sie!

Staatsanwaltschaft oder Polizei

Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger unserer Stadt Hinweise auf Korruption geben wollen, können Sie sich hierzu jederzeit an die Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft oder Polizei, wenden. Insbesondere wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, dass strafbares Verhalten bei städtischen Beschäftigten oder Dritten vorliegt, sollten Sie sich umgehend an Staatsanwaltschaft oder Polizei wenden. So ist auch eine unabhängige Untersuchung sichergestellt.

Kommunalaufsicht

Darüber hinaus wacht die Kommunalaufsicht darüber, dass die Stadtverwaltung Obertshausen Recht und Gesetz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beachtet. Die zuständige Kommunalaufsicht erreichen Sie unter der Kontaktadresse rechts in der Infobox.

Anti-Korruptionsbeauftragter

Zusätzlich verfügt die Stadt Obertshausen über einen Antikorruptionsbeauftragten. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört

  • die Beratung des Bürgermeister als Behördenleiter zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen 
  • die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung
  • die Bestimmung besonders korruptionsgefährdeter Bereich innerhalb der Stadtverwaltung
  • die Schulung der Beschäftigten   

Der Antikorruptionsbeauftragte soll also vor allem präventiv wirken und gegebenenfalls Hinweise für Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, die er aufgrund von Erkenntnissen aus seiner Tätigkeit gewinnt, an den Behördenleiter weitergeben.

Die Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten wird zwar von den Aufsichtsbehörden verlangt. Es fehlt aber an einer gesetzlichen Grundlage. Der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Obertshausen verfügt deshalb über keine eigenen, besonderen Befugnisse.

Jedoch soll durch den Beauftragten auch eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung geschlossen werden. So kommt es immer wieder vor, dass es Menschen gibt, die Kenntnis von Korruption in Firmen, Betrieben, Organisationen oder eben der Verwaltung haben, sich aber nicht trauen, dies der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Oft möchten diese Menschen anonym bleiben, weil sie Nachteile für sich befürchten. Anonyme Hinweise an Polizei und Staatsanwaltschaft leiden aber darunter, dass keine Nachfragen zum Sachverhalt möglich sind.

In diesen Ausnahmefällen können Sie auch dem städtischen Antikorruptionsbeauftragten anonym, vertrauliche Mitteilungen machen, aus denen sich der Verdacht von Korruption oder anderen schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Stadt ergeben. Für Sie als Hinweisgeber entstehen hierbei keine Kosten.

Um falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede zu verhindern, wird der Sachverhalt durch den Antikorruptionsbeauftragten sehr sorgfältig geprüft. Wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergibt, leitet der Antikorruptionsbeauftragte den Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen zwingend an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiter.

Beachten Sie: Der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Obertshausen ist als Beamter gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zur Verschwiegenheit berechtigt. Er muss alle Informationen, die ihm bekannt werden, im Falle eines Anfangsverdachts auch an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergeben.

Kontaktaufnahme zum Anti-Korruptionsbeauftragten

Jeder kann sich bei einem Korruptionsverdacht an den Antikorruptionsbeauftragten wenden.

Für alle Beschäftigten der Stadt Obertshausen gelten die Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der hessischen Landesverwaltung.

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/stadtverwaltung/beauftragte/antikorruptionsbeauftragter