Auf kommunaler Ebene will die Gleichstellungsstelle der Stadt Obertshausen darüber wachen, dass der Verfassungsauftrag des Artikel 3 Grundgesetz (GG) umgesetzt und entsprechend des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) gehandelt wird.
Aufgabenschwerpunkte
- Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung.
- Information und Beratung bei Benachteilungen, Diskriminierungen, beruflichen und familiären Schwierigkeiten.
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Frauengruppen, -organisationen und -initiativen.
- Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Öffentlichkeitsarbeit durch eigene Vorträge, Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen u. a.