Seite drucken
Stadt Obertshausen (Druckversion)

Stadtverwaltung

Die Stadt ist, soweit nicht Gesetze ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Trägerin der öffentlichen Verwaltung.

Der Magistrat ist die Behörde der Stadt, die nach außen hin gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern tätig wird und die laufende Verwaltung besorgt.

Dabei werden die Mitglieder des Magistrats nicht selbst tätig, um die Verwaltungsaufgaben zu erledigen. Hierzu dient die Stadtverwaltung mit ihren Beschäftigten. Die Stadtverwaltung wird durch den Bürgermeister als Dienstvorgesetzten oder, im Falle der Verhinderung, durch den Ersten Stadtrat als seinem Allgemeinen Vertreter geleitet. In diesem Bereich unseres Internetauftritts finden Sie Informationen zum Aufbau der Stadtverwaltung und zu den verantwortlichen Personen.

Bankverbindungen der Stadt Obertshausen

Sparkasse Langen Seligenstadt

IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
Swift-BIC: HELADEF1SLS

 

Frankfurter Volksbank eG

IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
Swift-BIC: FFVBDEFF

Stadtverwaltung Obertshausen

Die Stadt Obertshausen ist eine Gebietskörperschaft und Gemeinde im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/stadtverwaltung