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Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli

Die Temperaturen werden wieder milder und auch die Sonne lässt sich immer wieder und öfters blicken – es gibt bereits einen Vorgeschmack auf das kommende Frühjahr. Auch die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf und die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. Wildtiere brauchen dann einen besonderen Schutz.
 
In der Brut- und Setzzeit, vom 1. März bis 15. Juli, besteht deswegen auch in der unbebauten Feld- und Waldgemarkung der Stadt Obertshausen die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. Dies dient dem Schutz der Wiesenbrüter, die nun ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan, die dem Jagdrecht unterliegen, in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten. Freilaufende Hunde sind dabei eine Gefahr. Sie könnten Bodenbrüter aus ihren Nestern vertreiben. „Zum Schutz von Jungwild und Jungvögeln bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die geltende Verordnung zu halten und ihren Hund an der Leine zu führen“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich.
 
Zudem sind – ebenfalls nach den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen - Hunde generell im gesamten bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund darf zwei Meter nicht übersteigen. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen ist, sind als Höchstlänge zehn Meter zugelassen.
 
Weiter müssen Hunde im Allgemeinen von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) ferngehalten werden.
 
Verstöße gegen diese Verordnung sind eine Ordnungswidrigkeit und können in Folge mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine erste, gezielte Kontrolle kündigt die Stadt Obertshausen bereits für Donnerstagmittag, 2. März, an einigen Standorten an. Die Stadt Obertshausen wird künftig unter anderem auch auf Schildern auf die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit in der unbebauten Feld- und Waldgemarkung hinweisen.
 
Dazu hatte die Stadtverordnetenversammlung den Prüfauftrag der Verwaltung gegeben, nach Plätzen für Hundewiesen zu suchen und die Kosten dafür zu ermitteln. „Die Prüfung ist unsererseits angelaufen. Eine erste Standortauswahl ist an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach geschickt worden“, erklärt Bürgermeister Friedrich. Sobald der Verwaltung eine Rückmeldung vorliegt und eine gemeinsame Begehung stattgefunden hat, wird es weitere Informationen dazu geben.

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