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Die vom versetzten Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt, dem Segmented Approach, betroffenen Kommunen im Kreis Offenbach Heusenstamm, Hainburg, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt sprechen sich in ihrem gemeinsamen offenen Brief an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum erneut gegen das Lärmverteilungsverfahren des Segmented Approach aus.
Aktueller Anlass ist die Information der Deutschen Flugsicherung (DFS), dass die Umsetzung des sogenannten AltMoC (Alternatives Nachweisverfahren) ohne angemessene vorherige Ankündigung angewendet wird. In der Sitzung der Fluglärmkommission am 10. Juli 2024 wurden die Kommunen darüber informiert, dass der Segmented Approach nur einen Tag später ab 11. Juli das Standard-Anflugverfahren zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sein wird. Für eine zeitnahe Information der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Städten und Gemeinden war keine Zeit mehr. Die genehmigten AltMoC dienen der Durchführung des Segmented Approach, also eines späteren Eindrehens auf den Endanflug der Südbahn auch bei Parallelbahnbetrieb und bei gleichzeitiger, betrieblich unabhängiger Nutzung der parallel zur Südbahn gelegenen Nordwestlandebahn.
„Es ist bemerkenswert, dass wir als betroffene Kommunen erneut viel zu spät informiert wurden. Unsere Rechte als Kommunen werden ignoriert. Die Flugsicherheit betreffende Informationen werden von den beteiligten Flugsicherheitsorganisationen als Geheimnisse von Bedeutung für die internationalen Interessen der Bundesrepublik eingestuft. Wir interpretieren diese Begründung als Vorwand, um eine sachliche Diskussion über die Vor- und Nachteile dieser eigentlich nur als Lärmschutzmaßnahme geplanten Verlegung der Anflüge über die schon durch Abflüge bei Betriebsrichtung Ost beeinträchtigten Städte und Gemeinden im Landkreis Offenbach im Keim zu ersticken,“ kommentiert Bürgermeister Steffen Ball, der neben Heusenstamm die Städte und Gemeinden Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt in der Fluglärmkommission vertritt.
Die Kommunen haben Akteneinsicht und Zugang zu den Genehmigungsunterlagen beantragt. Auch das wurde verwehrt. Ball: „Mit absurden Argumenten verheimlicht das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Einsicht in die Verfahrensakte zu der Genehmigung der AltMoC. Die Stadt Heusenstamm hat stellvertretend für andere betroffene Städte und Gemeinden den Antrag auf Zugang zu den in der Verfahrensakte enthaltenen Umweltinformationen gestellt, aber nur geschwärzte und damit unleserliche Unterlagen erhalten. Wir gehen allerdings davon aus, dass dem Land Hessen ebenfalls entsprechende Unterlagen vorliegen und beantragen deshalb gemäß Hessischem Umweltinformationsgesetz (HUIG) Zugang zu diesen Umweltinformationen.“
Seit rund drei Jahren dauert nun der „Probebetrieb“ des Segmented Approach an, und dieses Anflugverfahren ist nach Meinung der Kommunen bis heute den Beweis schuldig geblieben, dass es zur Lärmentlastung führen kann. Bislang sei nur festzustellen, dass der Lärm nur unter Aufgabe ruhigerer Gebiete in der Region in der Fläche gestreut wird. In der Folge würden viele Menschen ohne passiven Lärmschutz zur geringfügigen Entlastung von Personen mit Schallschutzfenstern stärker belastet.
Bürgermeister Manuel Friedrich betont in dem Zusammenhang: "Obertshausen ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für Pendler und hat kurze Wege zu den wichtigsten Knotenpunkten im Rhein-Main-Gebiet, damit aber auch mit verschiedenen Lärmquellen zu kämpfen. Gemeint sind hier die A3, die B448, die S-Bahn und eben auch den Fluglärm. Mir ist wichtig zu sagen: Wir kämpfen nicht gegen den Flughafen - sondern für ein faires Verfahren und fairen Dialog."
Stadt Obertshausen
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