Stadt Obertshausen

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Pressemitteilungen

Entfernung des Grabschmuckes bis 20. Oktober

Gemäß der gültigen Friedhofsordnung der Stadt Obertshausen müssen Blumen, Kränze, Grabgebinde und ähnlicher Grabschmuck sowie Kerzen und Grablampen auf/an den Rasen- Urnenrasen- und Urnenbaumgrabstätten sowie vor den Urnenwänden beziehungsweise Stelen 14 Tage nach der jeweiligen Bestattung von den Nutzungsberechtigten entfernt werden.
 
Daher möchte die Stadt Obertshausen alle Nutzungsberechtigten an diese Vorgabe erinnern und bittet darum, den Grabschmuck bis Sonntag, 20. Oktober, in die dafür aufgestellten Behältnisse zu entsorgen. Geschieht dies nicht, so wird die Friedhofsverwaltung nach abgelaufener Frist den Grabschmuck ohne Ankündigung kostenpflichtig beseitigen.

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