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Soforthilfe für Unternehmen

Mit einer Soforthilfe will die Hessische Landesregierung von der Corona-Pandemie geschädigten Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Betrieben unter die Arme greifen. Die Hilfe ist für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe gedacht, die sich nun in einer „existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden“. Für sie gibt es einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
 
Weitere Informationen zur Soforthilfe und der Antragsstellung finden betroffene Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Wohnen unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe.
 
Eine Antragsstellung ist ab Montag, 30. März, möglich. Die Höhe der Soforthilfe richtet nach der Zahl der Beschäftigten. Beim Antrag ist insbesondere die Steuernummer und bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Steuernummer der Gesellschaft anzugeben.

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