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Lockerung der Maßnahmen ab 20. April

Stand: 18.04.2020; 16:00 Uhr

 

Nach Tagungen von Bundes- und Landesregierung steht nun fest, welche Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ab 20. April vorgenommen werden. Dazu hat das Land Hessen eine ausführliche Liste mit den genauen Bestimmungen unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/was-ist-geoeffnet-was-ist-geschlossen-gueltig-ab-20-april-2020 veröffentlicht.
 
So dürfen Geschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern ab Montag, 20. April, wieder ihre Türen öffnen. Jedoch müssen die Händler bestimmte Voraussetzungen für den Zutritt der Kundinnen und Kunden für das Geschäft schaffen. Außerdem müssen Hygieneregeln eingehalten werden und dafür gesorgt werden, dass der Abstand eingehalten wird. Warteschlangen sind zu vermeiden. Im Einzelhandelsgeschäft ist maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 Quadratmetern zugelassen. Dabei muss zwischen Personen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden – sofern keine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.
 
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Ausnahme: Medizinisch notwendige Behandlungen.
 
Neben der Öffnung der Geschäfte sind außerdem Abhol- und Lieferdienste erlaubt – auch bei und von Einzelhändlern von telefonisch oder per E-Mail bestellter Ware. Der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Mensen, Hotels, Kantinen, Eisdielen und Eiscafés ist erlaubt. Dabei dürfen Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung angeboten werden. Bei der Abholung sollen Wartezeiten vermieden werden beziehungsweise müssen auch hier der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern eingehalten werden. „Bei Eisdielen, Eiscafés und anderen Verkaufsstellen, die Speiseeis zum sofortigen Verzehr anbieten, ist sicherzustellen, dass das Speiseeis nicht in essbaren Behältnissen verkauft wird und die Lieferung nicht an öffentliche Plätze, Park und Grünanlagen erfolgt“, weist das Land Hessen darauf hin. Verboten ist auch der Verzehr der Speisen und Getränke im Umkreis von 50 Metern um Eisdielen und Eiscafés.
 
Unter anderem geschlossen bleiben Fitnessstudios und Friseurgeschäfte sowie Jugendhäuser, Schwimm- und Spaßbäder. Auch Spiel- und Bolzplätze stehen weiterhin für den Betrieb nicht zur Verfügung. Geschlossen bleiben auch Sportanlagen - ausgenommen für Training von Spitzen- und Profisportlern sowie für die Vorbereitung und Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen.
 
Die Kontaktsperre bleibt bis mindestens 3. Mai bestehen. Das bedeutet: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Außerdem ist bei Begegnungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
 
„Die Lockerungen sorgen für ein wenig mehr Normalität in unserem Leben. Auch wenn strikte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden müssen, so können nun doch wenigstens die Einzelhändler auch wieder ihre Geschäfte öffnen. Die vergangenen Wochen haben allen wirtschaftlich sehr zu schaffen gemacht“, sagt Obertshausens Bürgermeister Roger Winter. „Dennoch appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger Obertshausens, sich weiter vernünftig und entsprechend der Maßnahmen zu verhalten. Die Gefahr durch den Corona-Virus ist noch nicht gebannt. Es gilt auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und Abstand zu wahren.“

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