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Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas ab 2. Juni

Stand: 28.05.2020, 09:30 Uhr

Seit zehn Wochen war für viele Kinder, deren Eltern keinen Anspruch auf eine Notbetreuung hatten, der Kitabesuch nicht mehr möglich. Die schwierige Situation war und ist für viele Familien eine große Herausforderung. Das Land Hessen hat nun die Rechtsänderungen für den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen während der Corona Pandemie ab dem 2. Juni 2020 beschlossen und einen entsprechenden Rahmen vorgegeben, der die Verantwortung auf die Kommunen delegiert.
 
Laut Hessischem Ministerium für Soziales und Integration haben Zugang zu eingeschränkten Regelbetreuung Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtungen zusätzlich aufnimmt. Übersteigt in diesen Fällen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen die Betreuungskapazitäten des Trägers, trifft dieser im Einvernehmen mit dem zuständigen Jugendamt eine Auswahlentscheidung. Zugang haben Kinder auch, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der zweiten Corona-Verordnung festgelegten Berufsgruppen gehört. Weiter haben Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden, Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (die unterrichtet werden) sowie Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, Kinder mit Behinderung sowie Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.
 
Auch die Stadt Obertshausen hat für die Zeit ab dem 2. Juni ein Konzept entwickelt, das den sechs städtischen Kindertagesstätten einen eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht. Dieses Konzept gilt nur für die städtischen Einrichtungen, die freien Träger entwickeln hier eigene Konzepte.
 
Die besonderen Herausforderungen, die sich durch die Pandemie stellen, liegen hier vor allem in der Entwicklung von Hygienekonzepten, der Planung des gemeinsamen Umgangs, Kontaktminimierung, Abstandsregelung und einer Reduzierung der Gruppen, um ein Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Der Kontakt zwischen verschiedenen Gruppen in den Kitas muss so gut wie möglich verhindert werden, um die komplette Schließung der Kita im Falle einer Quarantäne und damit dem Ausfall der Betreuung für viele Kinder gleichzeitig zu vermeiden.
 
Um unter diesen Einschränkungen möglichst vielen Kindern die Rückkehr in die Kita zu ermöglichen, hat die Stadt Obertshausen einen stufenweisen Einstieg gewählt. In allen Stufen bleibt der Anspruch auf Notbetreuung nach der Verordnung des Landes Hessens bestehen. Die Kinder, die aktuell in der Notbetreuung sind oder deren Eltern einen Betreuungsantrag aufgrund Systemrelevanz stellen, werden dementsprechend weiter betreut. In der ersten Stufe - von Dienstag, 2. Juni, bis Mittwoch, 10. Juni, - werden zusätzlich die Vorschulkinder jeweils an zwei Tagen in der Woche die Möglichkeit bekommen, die Kindertagesstätten zu besuchen. In einem nächsten Schritt prüft der zuständige Fachbereich die Platzkapazitäten in den Einrichtungen. Das Ziel ist es dann, nach vorhandenen Ressourcen, alle Kindern - eventuell auch im Schichtbetrieb - die Möglichkeit zu geben, ihre Kindertagesstätten besuchen zu können.
 
Die Stadt Obertshausen und vor allem die Teams in den Kindertagesstätten freuen sich auf alle Jungen und Mädchen, die die Einrichtungen besuchen zu können. Gleichzeitig werden aber auch alle Eltern gebeten, sich auf die neue Situation in den Einrichtungen einzustellen. Das heißt, sich bei Bring- und Abholsituation mehr Zeit zu nehmen und alle Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Für erwachsene Besucher in den städtischen Kindertagesstätten besteht hier auch Maskenpflicht.
 

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