Stadt Obertshausen

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Was ist möglich?

Bereits seit Anfang November gilt bundesweit der sogenannte „Lockdown Light“, der Anfang Dezember bis zum 20. Dezember verlängert wurde. Zuletzt haben Bund und Länder erneut über die aktuellen Corona-Regeln beraten. Der nun getroffene Beschluss sehe vor, dass die Länder ihre jeweiligen Verordnungen bis zum 10. Januar verlängern sollen.
 
„Wir alle haben uns die Adventszeit und den Jahreswechsel unter anderen Vorzeichen gewünscht. Ich bin mir jedoch sicher, dass wir weiterhin in dieser Zeit mit gegenseitiger Unterstützung und Respekt vor der Gesundheit jedes Einzelnen zusammenhalten“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich.
 
Betroffen von den aktuellen Regelungen sind weiterhin der Vereinssport im Sportzentrum sowie in allen Sporthallen. Die Anlagen bleiben geschlossen, das Training und der Spielbetrieb müssen damit bis auf Weiteres abgesagt werden. 
 
Das Bürgerhaus darf unter anderem nur für genehmigte Bildungsangebote und Sitzungen insbesondere der kommunalen Gremien sowie Sitzungen von Fraktionen und sonstige Zusammenkünfte der politischen Willensbildung geöffnet werden.
 
Bei der Volkshochschule dürfen nur noch Kurse aus dem Bereich Bildung unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Für die Musikschule ist normaler Unterricht oder die musikalische Früherziehung in den einzelnen Gruppen der Kindertagesstätten möglich.
 
Weiterhin sind auch das Jugendzentrum und Werkstatt-Museum "Karl-Mayer-Haus" geschlossen. 

Derzeit sind Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Für die Feiertage sollen laut Bund-Länder-Beschluss gesonderte Regeln für bis maximal 10 Personen gelten.

Weiterhin geöffnet bleiben die Büchereien (mit Ausnahme der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021), der Bauhof und die städtischen Kindereinrichtungen zu den jeweils individuellen und möglichen Betreuungszeiten.

Trauungen, Beerdigungen und Trauerfeierlichkeiten sind je nach Örtlichkeit mit Begrenzungen der Höchstteilnehmerzahlen möglich.

Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Kontaktdaten gibt es telefonisch über die Information im Rathaus unter 06104 703-0. Direkte Durchwahlen finden Sie unter https://www.obertshausen.de/de/service. Die Zentrale im Rathaus Hausen ist zu den regulären Öffnungszeiten besetzt, beispielsweise für die Ausgabe von Gelben Säcken oder für die Weitervermittlung von dringenden Anliegen.

In allen öffentlich zugänglichen Bereichen mit Publikumsverkehr ist das Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes angeordnet. Sobald Bundes- oder Landesregierung die Corona-Einschränkungen ändern, werden die Verantwortlichen der Stadtverwaltung die Lage neu bewerten und entsprechend reagieren.
 

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