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Betrieb der städtischen Kindertagesstätten Obertshausen

Die hessische Landesregierung hat neue Corona-Regelungen erlassen, die ab dem 11. Januar 2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis 31. Januar gelten. Für den Bereich der Kindertagesstätten wird es keine Veränderung zu den bisherigen Regelungen geben. Die Kitas bleiben geöffnet und Eltern können ihre Kinder zur Betreuung bringen. Entsprechende Bedarfsabfragen in den Kitas laufen hier derzeit.
 
Ministerpräsident Volker Bouffier hat jedoch sehr deutlich die Bitte ausgesprochen, dass alle Eltern ihre Kinder zu Hause lassen und nicht in die Betreuung geben sollen, wenn ihnen das möglich ist.
 
Dieser Aufforderung schließt sich auch Bürgermeister Manuel Friedrich an: „Unsere Mitarbeiter vor Ort sind an ihrer Belastungsgrenze und tun ihr Möglichstes, um die Kinder in den Einrichtungen zu betreuen. Bitte helfen Sie mit und betreuen Ihre Kinder zu Hause, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.“
 
Um die Eltern in dieser Situation finanziell zu entlasten hat die Stadt Obertshausen zwei Regelungen verabschiedet:
 
Wenn die Kitagruppe aufgrund behördlicher Anordnung oder erhöhtem Krankenstand schließen muss, wird das Essensgeld nicht eingezogen bzw. rückerstattet.
 
Für Tage, an denen Eltern ihre Kinder aufgrund der Corona-Pandemielage nicht in die Kita bringen, werden gar keine Gebühren erhoben werden.
 
Es ist hierfür kein Antrag notwendig, die Gebühren werden automatisch rücküberwiesen bzw. mit den nächsten Gebühren verrechnet.
 
„Wir sind froh, hier eine Lösung zur Entlastung der Eltern gefunden zu haben,“ erklärt Erster Stadtrat Michael Möser.

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