Stadt Obertshausen

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Leinenpflicht für Hund im Stadtgebiet

Hundehaufen auf den Gehwegen sorgen immer wieder für Unmut bei Bürgern. Das muss nicht sein – und sollte auch nicht sein. Herrchen und Frauchen sind dazu sogar verpflichtet die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Immer wieder beschweren sich Bürger im Rathaus über Hundekot, der eben nicht entfernt wurde. Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung auf die Pflichten der Gassigeher hin.
Immer wieder sieht man Frauchen und Herrchen mit dem Hund in der Stadt spazieren gehen. Dies ist zunächst schön, zumal der Hund den Menschen selbst bei schlechtem Wetter zum Gassi gehen zwingt und somit zur Gesundheit des Menschen beiträgt. Doch zu beachten ist, dass der Hund dabei stets an der Leine zu führen ist.
In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen ist es klar geregelt, dass Hunde von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) fernzuhalten sind.  Außerdem sind die Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund darf zwei Meter nicht übersteigen. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht im Stadtgebiet  umherlaufen.
Weiter regelt die Gefahrenabwehrverordnung auch die Entsorgung des Kots: Die durch Tiere verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und Anlagen sind von den Halterinnen, Haltern oder Aufsichtspersonen unverzüglich zu beseitigen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld. „Wer seinen Hund an der Leine führt und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entfernt, hat nichts zu befürchten. Es geht bei den Regeln einfach um Sicherheit und Sauberkeit“, sagt Erster Stadtrat Michael Möser und appelliert an die Hundebesitzer.

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