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Stadt Obertshausen (Druckversion)

Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Gebäuden, Grün-, Sport- und Spielanlagen der Stadt Obertshausen

Geltende Fassung

Geltende Fassung
Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnung

Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Gebäuden, Grün-, Sport- und Spielanlagen der Stadt Obertshausen regelt eine Vielzahl von Sachverhalten. Sie enthält Bestimmungen über das Verhalten in der Öffentlichkeit, Fütterungsverbote, die Benutzung von Spielplätzen und vieles mehr; Einzelheiten entnehmen Sie der nachfolgenden Gefahrenabwehrverordnung.

Änderungsverlauf

Neben der geltenden Fassung stellen wir in diesem Bereich auch frühere Fassungen zur Verfügung. Diese sind nicht mehr in Kraft. Auch wenn nach in Kraft treten einer Satzung oder Verordnung Änderungen beschlossen werden, finden Sie an dieser Stelle die entsprechenden Änderungsbeschlüsse. Die Satzung oder Verordnung in ihrer geltenden Fassung finden Sie am Anfang dieser Seite. Neben der geltenden Fassung stellen wir in diesem Bereich auch frühere Fassungen zur Verfügung. Diese sind nicht mehr in Kraft. Auch wenn nach in Kraft treten einer Satzung oder Verordnung Änderungen beschlossen werden, finden Sie an dieser Stelle die entsprechenden Änderungsbeschlüsse. Die Satzung oder Verordnung in ihrer geltenden Fassung finden Sie am Anfang dieser Seite.

Vierte Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung (Beschluss vom 01.06.2023)
Dritte Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung (Beschluss vom 21.07.2022)
Zweite Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung (Beschluss vom 10.02.2022)
Erste Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung (Beschluss vom 12.06.2014)
Gefahrenabwehrverordnung (Beschluss vom 16.10.2003)

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/ortsrecht/verordnungen/gefahrenabwehrverordnung-ueber-die-aufrechterhaltung-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung-auf-und-an-oeffentlichen-strassen-gebaeuden-gruen-sport-und-spielanlagen-der-stadt-obertshausen