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Stadt Obertshausen (Druckversion)

Vorsitz

Amtierender Stadtverordnetenvorsteher

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ist Herr Anthony Giordano. Er wurde in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. April 2021 zum Stadtverordnetenvorsteher für die 11. Wahlzeit von 2021 bis 2026 gewählt.

Informationen zum Amt des Stadtverordnetenvorstehers

Die Stadtverordnetenversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die Stadtverordnetenversammlung leitet. Die oder der Gewählte führen die Bezeichnung "Stadtverordnetenvorsteher" bzw. "Stadtverordnetenvorsteherin".

Mit dem Amt sind eine ganze Reihe von Aufgaben und Pflichten verbunden. Die oder der Vorsitzende legen die Sitzungstermine fest. Der Stadtverordnetenvorsteher sorgt dafür, dass rechtzeitig und richtig zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung eingeladen wird. Insbesondere leiten der Vorsitzende die Sitzungen und hat die Verantwortung dafür, dass die Sitzungen geordnet verlaufen und dabei die Rechte alle Beteiligten gewahrt werden. Während der Stadtverordnetenversammlung übt die Stadtverordnetenvorsteherin bzw. Stadtverordnetenvorsteher das Hausrecht aus. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel Personen, die die Sitzung stören, des Saales verweisen können.

Der Stadtverordnetenvorsteher repräsentiert außerdem die Stadtverordnetenversammlung in der Öffentlichkeit. Er wahrt die Würde und die Rechte der Stadtverordnetenversammlung. Da die Stadtverordnetenversammlung das oberste Beschlussorgan einer Stadt ist, wird der Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin deshalb auch "Erster Bürger" bzw. "Erste Bürgerin" genannt.

Bei der Wahrnehmung des Amtes ist der Stadtverordnetenvorsteher neutral und fördert die Arbeiten der Stadtverordnetenversammlung gerecht und unparteiisch.

Die Rechte und Pflichten des Stadtverordnetenvorstehers sind unter anderem in den §§ 57 und 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt.

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