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10.12.2020 - Bauleitplanung der Stadt Obertshausen - Bebauungsplan Nr. 77 (H) "Am Friedhof"

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Obertshausen im ‚Heimatboten‘ am 26.11.2020

Bauleitplanung der Stadt Obertshausen
Bebauungsplan Nr. 77 (H) „Am Friedhof“
 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 (H) im Stadtteil Hausen beschlossen.
 
Im Norden des Stadtteils Hausen sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 (H) „Am Friedhof“ die heutigen Nutzungen im Planungsgebiet planungsrechtlich gesichert werden sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Nutzungen (Flächen für Gemeinbedarf) geschaffen werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1 ha, die sich zwischen dem Friedhof Schwarzbachstraße und der südlich gelegenen Kleingartenanlage befindet. Der Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Hausen und umfasst in Flur 10 die Flurstücke 39,40,41,42,43,44,45 und 46.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Verfahren unter Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
 
 
Obertshausen, den 26.11.2020
Magistrat der Stadt Obertshausen
 
 
Michael Möser
Erster Stadtrat 

 

Geltungsbereich B-Plan Nr. 77 (H)
Geltungsbereich B-Plan Nr. 77 (H)

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