Stadt Obertshausen

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07.06.2018 - Bauleitplanung der Stadt Obertshausen: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorhabenbezogener Bebauungsplan 4a5a.2 (H)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Obertshausen im ‚Heimatboten‘ am 07.06.2018

Bauleitplanung der Stadt Obertshausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4a5a.2 (H) „Zwischen Schubertstraße und Bauerbachstraße, westlich und östlich der Seligenstädter Straße, 2. Änderung“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen hat in Ihrer Sitzung am 30.05.2018, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4a5a.2 (H) für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4a5a.2 (H), umfasst in der Gemarkung Hausen, Flur 1, die Flurstücke 1079/1, 1079/2 und 1079/3 südlich des Spielplatzes Schubertstraße. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von 1.522 m² und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Schutzgütern und durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen. § 4c ist nicht anzuwenden.

Planungsziel
Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4a5a.2 (H) ist es, das Baurecht im Plangebiet anzupassen, um die bauliche Entwicklung den Vorstellungen der Stadt Obertshausen entsprechend zu ordnen und im angemessenen Umfang eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Öffentliche Auslegung
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4a5a.2 (H) mit Begründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der Zeit von

Montag, den 18.06.2018 bis einschließlich Freitag, den 20.07.2018

Ort: im Rathaus der Stadt Obertshausen, Schubertstraße 11, Zimmer 32, 63179 Obertshausen

Zeit: während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Mo-Fr von 08:00 bis 12:30 Uhr
sowie Mittwoch von 15:00 bis 18:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angabe von Name und Adresse) an bauamt(at)obertshausen.de, schriftlich (formlos), oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Obertshausen, Rathaus, Schubertstraße 11, 63179 Obertshausen, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) gleichzeitig mit der Unterrichtung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung).

Auszulegende Unterlagen im Internet
Die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen und der Öffentlichkeit über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Die Inhalte der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Obertshausen unter „Aktuelles“ / „Offenlagen“ bereitgestellt:
https://www.obertshausen.de/nc/de/aktuelles/offenlagen.html

Zusätzlich finden Sie die Verlinkung im zentralen Internetportal des Landes Hessen:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z

Obertshausen, den 07.06.2018
Magistrat der Stadt Obertshausen

Michael Möser
Erster Stadtrat

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63179 Obertshausen
Tel: 06104- 703 0
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