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08.11.2018 - Bauleitplanung der Stadt Obertshausen - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorhabenbezogener Bebauungsplan 20 (H) 'Liebknechtstraße'

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Obertshausen im ‚Heimatboten‘ am 08.11.2018

Bauleitplanung der Stadt Obertshausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 20 (H) „Liebknechtstraße“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen hat in Ihrer Sitzung am 01.11.2018, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 (H) für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 (H), umfasst in der Gemarkung Hausen, Flur 1, die Flurstücke 396/96, 396/97 und 396/98. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von 969 m² und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, da die maßgeblichen Schwellenwerte des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 unterschritten werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Schutzgütern bestehen, so dass von einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 abgesehen werden kann.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen. § 4c ist nicht anzuwenden.

Planungsziel
Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 (H) ist es, das Baurecht im Plangebiet anzupassen, um die bauliche Entwicklung den Vorstellungen der Stadt Obertshausen entsprechend zu ordnen und im angemessenen Umfang eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Öffentliche Auslegung
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 (H) mit Begründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der Zeit von

Montag, den 19.11.2018 bis einschließlich Freitag, den 21.12.2018
Ort: im Rathaus der Stadt Obertshausen, Schubertstraße 11, Zimmer 32, 63179 Obertshausen
Zeit: während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Mo-Fr von 08:00 bis 12:30 Uhr
sowie Mittwoch von 15:00 bis 18:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angabe von Name und Adresse) an bauamt@obertshausen.de, schriftlich (formlos), oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Obertshausen, Rathaus, Schubertstraße 11, 63179 Obertshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) gleichzeitig mit der Unterrichtung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung).

Auszulegende Unterlagen im Internet
Die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen und der Öffentlichkeit über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Die Inhalte der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Obertshausen unter „Aktuelles“ / „Offenlagen“ bereitgestellt:
https://www.obertshausen.de/nc/de/aktuelles/offenlagen.html
Zusätzlich finden Sie die Verlinkung im zentralen Internetportal des Landes Hessen:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z

Obertshausen, den 08.11.2018
Magistrat der Stadt Obertshausen

Michael Möser
Erster Stadtrat

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63179 Obertshausen
Tel: 06104- 703 0
Tel: 06104- 703 8888