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Stadt Obertshausen (Druckversion)

Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen

Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Stadt findet mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung statt.

Die Bürgerversammlung wird durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung einberufen. Dieser stimmt mit dem Magistrat den Gegenstand bzw. das Thema der Bürgerversammlung ab. Die Bürgerversammlung findet meistens am frühen Abend statt und steht auch Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt offen. Die Bürgerversammlung wird durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung geleitet. Der Magistrat ist dabei anwesend, um Fragen der Bürger zu beantworten. Der Magistrat wird dabei in der Regel vom Bürgermeister vertreten.

Die Einladung zur Bürgerversammlung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Die Einladung gibt das Thema der Bürgerversammlung sowie Datum, Ort und Uhrzeit der Versammlung an. Die Einladung wird mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht.

Die Bürgerversammlung ist in § 8a Hessische Gemeindeordnung (HGO) gesetzlich geregelt.

Über das Menü finden Sie beim jeweiligen Jahr Informationen zu den Bürgerversammlungen.

http://www.obertshausen.de//de/rathaus/politik/buergerversammlungen