Stadt Obertshausen

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Aus dem Rathaus

Vom Werksgelände zum urbanen Quartier

Die Stadt Obertshausen hat im Zuge der Bauleitplanung die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 (O) „Zwischen Karl-Mayer-Straße, Brühlstraße und Ringstraße“ öffentlich bekanntgemacht. Allgemeines Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des ehemaligen Werksgeländes zu einem urbanen, gemischt genutzten Quartier zu schaffen. Vorgesehen ist ein hoher Wohnanteil. Außerdem soll das Gebiet belebend gewerblich, kulturell und sozial genutzt werden. Mit dem geplanten Vorhaben soll unter anderem dem hohen Bedarf an Wohnraum der Stadt Obertshausen und der Region Rechnung getragen werden.
 
Wie bereits bei der frühzeitigen Beteiligung im vergangenen Jahr, ist auch in diesem Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans – bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie den zugehörigen Fachgutachten – kann von Interessierten in der Zeit von Dienstag, 2. April, bis einschließlich Freitag, 3. Mai, auf der Internetseite der Stadt Obertshausen unter der Rubrik „Aktuelles“, „Offenlagen“ (https://www.obertshausen.de/de/aktuelles-1/offenlagen) eingesehen werden.
 
Die Bebauungsplanunterlagen liegen während dieses Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Obertshausen, Schubertstraße 11, in Zimmer 08 (zweites Obergeschoss) montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie mittwochs von 15 bis 18.30 Uhr zur Einsicht aus.
 
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können bis Freitag, 3. Mai, abgegeben werden. Dies kann per E-Mail: stadtentwicklung(@)obertshausen.de, aber auch schriftlich (Magistrat der Stadt Obertshausen, Fachbereich 6 Stadtentwicklung, Schubertstraße 11, 63179 Obertshausen) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift im Rathaus Schubertstraße erfolgen.

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