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Im Bebauungsplanverfahren besteht neben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch ein umfangreiches Beteiligungsrecht für die Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Die Offenlage gibt jedermann, für die Dauer von 1 Monat, die Gelegenheit zur Einsicht in den konkreten Bebauungsplanentwurf mit Begründung und räumt die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. Nicht zuletzt hat sie die Aufgabe, für die planerische Abwägung die Interessenbetroffenheit hervorzuheben. Ort und Dauer der Offenlage sind ortsüblich bekannt zu machen. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen und das Ergebnis ist mitzuteilen.
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Bauleitplanung
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63179 Obertshausen
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Tel.: 06104 703 7103
Fax: 06104 703 8700
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