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Die Stadt Obertshausen möchte die Kindertagespflege im Stadtgebiet fördern und ausbauen. Ein Baustein dafür ist die Vergabe von Wohnungen an Kindertagespflegepersonen (KTPP) zur Kindertagesbetreuung.
Eine professionelle Kindertagespflege ermöglicht eine flexible und familiennahe Betreuung und insbesondere Förderung in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern. Die Betreuung findet im Regelfall im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Sollte der Vermieter dies nicht erlauben oder die Wohnung grundsätzlich nicht geeignet sein, kann die Betreuung in den angemieteten Räumlichkeiten stattfinden.
Für diesen Zweck stellt die Stadt Obertshausen eine geeignete, eigens renovierte und entsprechend teilmöblierte Wohnung zur Verfügung, die Platz für zwei Betreuungspersonen und zehn Kindern bietet. Für jede Einheit gibt es einen getrennten Betreuungs- und Schlafraum, eine Gemeinschaftsküche und –bad. Ein entsprechendes Außengelände und ein Abstellraum im Keller sind ebenfalls vorhanden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kindertagespflegepersonen, die Kinder aus Obertshausen betreuen. Antragsberechtigt sind zertifizierte Betreuungspersonen, deren Privatwohnung entweder nicht geeignet ist oder deren Vermieter die entsprechende Nutzung untersagt.
Die Mieteinheiten können zu einem reduzierten Satz bei der Stadt angemietet werden.
Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Kindertagespflege, kita@obertshausen.de oder 06104-7035603
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
Fax: 06104 703 91112