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kann telefonisch, schriftlich, oder durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde.
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer sollte dem Fundbüro ebenso einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache vorlegen.
Zu jeder Zeit können Sie im Fundportal der Stadt Obertshausen nach einem verlorenen Gegenstand suchen.
Fundbüro
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 0
Fax: 06104 703 8888
E-Mail schreiben
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Fundportal