Stadt Obertshausen

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Ortsgerichte

Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie erfüllen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens.

Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Stadt von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden. Ihre Amtsdauer beträgt zehn Jahre.
Die Ortsgerichtsschöffen unterstützen den Ortsgerichtsvorsteher bei den Aufgaben. Ortsgerichtsschöffin oder Ortsgerichtsschöffe kann nur werden, wer allgemeines Vertrauen genießt, lebenserfahren und unbescholten ist. Außerdem müssen die Ortsgerichtsmitglieder ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Ortsgerichtsbezirk haben. Weiter sollen sie mit der Schätzung von Grundstücken erfahren sein.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

Aufgaben der Ortsgerichte
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
Sicherung von Nachlässen
Aufstellung von Nachlassinventaren
Erteilung von Sterbefallanzeigen
Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

In Obertshausen gibt es ein Ortsgericht für beide Stadtteile in folgender personeller Zusammensetzung:

FunktionName
OrtsgerichtsvorsteherHerr Hubert Gerhards
stellv. Ortsgerichtsvorsteher (Schöffe)Herr Jürgen Weber
OrtsgerichtsschöffinFrau Martina Biehrer
OrtsgerichtsschöffeHerr Georgios Kostas
OrtsgerichtsschöffeHerr Joachim Buhro
OrtsgerichtsschöffeHerr Stefan Kreuchauff
OrtsgerichtsschöffeHerr Steffen Schroth
Navigation

Weitere Informationen

Geschäftsstelle

Rathaus Beethovenstraße
Beethovenstraße 2
63179 Obertshausen

Terminvereinbarung sowie Fragen unter: 

Tel.: 06104 703 3106
Tel.: 06104 703 3107
Tel.: 06104 703 3111