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Die Stadt Obertshausen kann Personen, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Dies sieht die Hauptsatzung der Stadt Obertshausen vor. Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter Aushändigung einer Urkunde. Nach Verleihung der Ehrenbürgerschaft kann die Geehrte bzw. der Geehrte die Bezeichnung Ehrenbürgerin bzw. Ehrenbürger führen.
Nachfolgend finden Sie nicht nur eine Übersicht über die Ehrenbürger der Stadt Obertshausen, sondern auch Ehrenbürger aus der Zeit der ehemals eigenständigen Gemeinden Hausen und Obertshausen.