Stadt Obertshausen

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Fundbüro - Informationen

Haben Sie einen Wertgegenstand gefunden? Muss dieser abgegeben werden?

Sie sind verpflichtet einen gefundenen Wertgegenstand (Wert mehr als 10,00€) beim Fundbüro abzugeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen, wobei die Fundsache, der Fundort sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Das Fundbüro ist zur Aufbewahrung der Fundgegenstände für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gesetzlich verpflichtet.

Meldet sich der Eigentümer des Fundgegenstandes in dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Obertshausen selbst Eigentümerin der Sache.

Die ins Eigentum der Stadt übergegangenen Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen, nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro, öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

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Weitere Informationen

Ansprechpartner

Fundbüro
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Tel.: 06104 703 0
Fax: 06104 703 8888
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