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Für das An-, Ab- und Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig.
Jeweils zu Beginn eines Monats haben Sie die Möglichkeit die Anzahl und Größe der Müllgefäße (Restmüll und Biomüll) zu verändern.
Hierfür muss rechtzeitig schriftlich oder telefonisch (eine Woche vor Monatsende) durch den Eigentümer der Liegenschaft oder durch die bevollmächtigte Hausverwaltung der Änderungswunsch dem Steueramt mitgeteilt werden.
Bei einem Tonnentausch bzw. der Abmeldung eines Müllbehälters, benötigen wir die Tonnennummer des Behälters, der abgeholt werden soll. Die Nummer finden Sie seitlich an dem Müllgefäß auf einen weißen Aufkleber.
Die Erstanmeldung beim Neubau oder der Tausch einer defekten Tonne ist grundsätzlich kostenlos.
Die Verwaltungsgebühr wird auf dem dann folgenden Abfallgebührenbescheid ausgewiesen.
Änderungen können Sie schriftlich oder per Email an die Stadtverwaltung Obertshausen richten.
Tauschgebühr | |
---|---|
für Mülltonnen mit 60 - 240 Liter | 28,00 € |
für Mülltonnen mit 1.100 Liter (nur Restmüll) | 56,00 € |
Fachdienst Steueramt
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Müllgefäße
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Frau Bauer
Tel.: 06104 703 2304
Frau Müller
Tel.: 06104 703 2301
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Müllgebühren