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Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert

  • ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Boden
  • ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien
  • ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird.

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.

Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.

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Weitere Informationen

Herkunft der Bodenrichtwerte

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Fachbereich Immobilienwertermittlung
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel.: 06252 127 8904
Fax: 06252 127 8391

Links
www.gutachterausschuss.hessen.de
www.boris.hessen.de

Bodenrichtwerte - Übersicht