Stadt Obertshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Geschäftsordnungen

Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es verschiedene "Gremien" (Ausschüsse, Vertretungen, Leitungsorgane), in denen mehrere Personen (Verteter) zusammen arbeiten, um Entscheidungen (Beschlüsse) zu treffen. Die grundlegenden Fragen über die Arbeit dieser Gremien sind meistens in einem Gesetz geregelt; z.B. wer lädt zu einer Sitzung ein. Besondere Einzelheiten zum Verfahren sind aber in der Regel nicht durch Gesetz festgelegt. Soweit es dem jeweiligen Gremium erlaubt ist, kann es die inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung selbst regeln. Die Bestimmungen einer Geschäftsordnung richten sich an die Mitglieder des jeweiligen Gremiums. Geschäftsordnungen werden in der Regel nicht als Satzung beschlossen und haben damit keine bindende Wirkung gegenüber Personen, die nicht dem Gremium angehören.

Navigation

Weitere Informationen