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Hebesätze Grundsteuer | ||
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Grundsteuer A | 431 v. H. | land- und forstwirtschaftliche Grundstücke |
Grundsteuer B | 600 v. H. | bebaute und unbebaute Grundstücke |
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt).
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt im Einheitswertbescheid festgestellte Einheitswert. Dieser wird dann mit der Grundsteuermesszahl (zum Beispiel 3,5 Promille bei Eigentumswohnungen) und mit einem von der jeweiligen Gemeinde individuell festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes vollkommen frei. Die Festlegung der gemeindlichen Hebesätze erfolgt durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Geregelt ist die Erhebung der Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).
Grundsteuer
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Frau Bauer
Tel.: 06104 703 2304
Fax: 06104 703 92301
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Frau Müller
Tel.: 06104 703 2301
Fax: 06104 703 92301
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