Stadt Obertshausen

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Verordnungen

Die Stadtverordnetenversammlung kann nicht nur Satzungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten beschließen. Es gibt weitere gesetzliche Grundlagen in Landes- und Bundesrecht für Regelungen. Man spricht dann in der Regel von Verordnungen. Auch diese erfordern einen Stadtverordnetenbeschluss. Die Stadt ist aber bei der Regelung der betreffenden Angelegenheiten auf den Rahmen beschränkt, den die gesetzliche Grundlage vorgibt. Die geltenden Verordnungen der Stadt Obertshausen finden Sie auf dieser Seite.

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