Stadt Obertshausen

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Der Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner. Er berät insbesondere die Stadtverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Die sieben Mitglieder des Ausländerbeirat werden alle fünf Jahre von den ausländischen Einwohnern der Stadt Obertshausen, gewählt. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner der Stadt, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt ihren Wohnsitz haben.

Die laufende Wahlperiode des Ausländerbeirats hat am 01.12.2015 begonnen. Der Ausländerbeirat der Stadt Obertshausen hat sich am 16.03.2016 konstituiert. Die Mitglieder des Ausländerbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Die Aufgabe, die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten, nimmt der Ausländerbeirat auf verschiedene Weise wahr. So kann der Ausländerbeirat bei Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung angehört werden. Der Ausländerbeirat kann auch eigene Vorschläge zu solchen Angelegenheiten machen.

Weiterhin tagt der Ausländerbeirat der Stadt Obertshausen regelmäßig im Rahmen der Sitzungswochen selbst und behandelt fast alle aktuellen Themen.

Neben der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben beteiligt sich der Ausländerbeirat in Obertshausen auch an einer Vielzahl von städtischen Veranstaltungen und informiert die Bürger zum Beispiel beim jährlichen Europafest über seine Arbeit.

Bei Bedarf bietet der Ausländerbeirat in Obertshausen auch eine Sprechstunde für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner nach vorheriger Vereinbarung an

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Ansprechpartner

Ausländerbeirat der Stadt Obertshausen

Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Tel.: 06104 703 1103 
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