Der Bürgermeister und der Erste Stadtrat (Dezernenten) erledigen dabei in ihrem jeweiligen Dezernat die laufenden Verwaltungsgeschäfte selbständig. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Geschäfts- und Dezernatsverteilung. Er bestimmt somit, wer welche Aufgaben in der Stadtverwaltung erledigt.
Diese Entscheidung wird durch eine sogenannte Organsationsverfügung festgehalten. Sie finden diese Organisationsverfügung mit der aktuellen Dezernats- und Geschäftsverteilung hier auf der Seite zum Download.