Stadt Obertshausen

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Abfallentsorgung in Obertshausen

Windelsäcke sind nur noch mit Berechtigungskarte erhältlich

Die Stadtverwaltung Obertshausen ändert das System zur Ausgabe der kostenlosen Windelsäcke. Hintergrund ist die zunehmende zweckentfremdete Nutzung der Säcke. Eine große Anzahl von diesen werden nicht für die Entsorgung der Windeln genutzt, sondern finden leider anderweitig Verwendung. So soll es jedoch nicht sein und das Mehr an ausgegebenen Säcken belastet zudem die städtische Haushaltskasse in erheblichem Maße.
 
Die kostenlosen Windelsäcke sind als gezielte Entlastung für Familien mit Kleinkindern sowie für Angehörige von pflegebedürftigen Personen mit Inkontinenz gedacht. In der Vergangenheit wurde jedoch beobachtet, dass die Säcke vermehrt für die Entsorgung von Altkleidern, Grünschnitt oder allgemeinem Verpackungsmüll missbraucht werden. Auch die Nutzung als Auskleidung für Mülltonnen oder zur Lagerung privater Gegenstände wurde festgestellt. 

„Die Windelsäcke sind ein hochwertiges Entsorgungsangebot, das durch Steuergelder finanziert wird. Jeder zweckentfremdete Sack fehlt an anderer Stelle oder belastet die Allgemeinheit unnötig“, erklärt der Erste Stadtrat Michael Möser. Um sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird, führt Obertshausen zum 1. April 2026 ein neues Bezugssystem ein.

Ab dem Stichtag werden Windelsäcke nicht mehr pauschal, sondern nur noch gegen Vorlage einer offiziellen Berechtigungskarte ausgegeben. Voraussetzungen für den Erhalt der Karte sind die Geburtsurkunde des Kindes (bis drei Jahre) oder die Vorlage eines ärztlichen Attests. 

Die Berechtigungskarte ist im Rathaus Schubertstraße beim Team der Abfallwirtschaft erhältlich, im Rathaus Beethovenstraße beim Fachdienst Soziale Leistungen. Dort müssen entsprechende Nachweise vorgezeigt werden. Die Berechtigungskarte limitiert den Bezug pro Jahr. Mit der Karte können die Windelsäcke wie gewohnt an der Zentrale im Rathaus an der Schubertstraße im Ortsteil Hausen oder im Einwohnermeldeamt im Rathaus an der Beethovenstraße kostenlos abgeholt werden.

Fragen richten Betroffene bitte an das Team der Abfallwirtschaft per E-Mail: abfallwirtschaft@obertshausen.de und unter Telefon: 06104 7037306.

Neue Bioabfallverordnung seit 1. Mai 2025 in Kraft

Neue Regeln gelten für den Biomüll: Im Mai 2025 ist die neue Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, die im Biomüll vorhandenen Fremdstoffe wie Plastik, Glas und Metall zu reduzieren. Zu den Fremdstoffen gehören auch die vermeintlich kompostierbaren Plastiktüten, Essenschalen aus Pappe, Kaffeekapseln und Bestecke aus Holz. So dürfen seit 1. Mai 2025 nicht mehr als drei Prozent Fremdstoffe und ein Prozent Kunststoffe im Bioabfall enthalten sein. So sieht es die neue Verordnung vor. 

Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz machen Kunststoffe den größten Teil der Fremdstoffe im Biomüll aus. Diese würden sich nach und nach zu Mikroplastik zersetzen. Dies verschmutzt den Biomüll und gerät zudem über die entstehende Komposterde in die Umwelt. Dies wirkt sich auf Boden und Wasser aus und besteht Gefahr für Menschen und Natur.

Entsorgungsfirmen werden zukünftig sanktioniert, sollten sie die Vorgaben nicht einhalten. Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, den Biomüll den städtischen Richtlinien entsprechend einzuhalten. Die Regeln für die Entsorgung des Biomülls bleiben zwar gleich, jedoch werden die Tonnen verstärkt auf Fremdstoffe kontrolliert.

Bei festgestellter Fehlbefüllung bleibt die Tonne künftig stehen und wird vom Entsorger nicht mehr geleert. Bürgerinnen und Bürger müssen den Inhalt dann über den Restmüll entsorgen.

Die Stadt Obertshausen weist in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben für den Biomüll hin: Speisereste und verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung; Obst- und Gemüseabfälle, Nuss- und Eierschalen; Tee- und Kaffeesatz (auch mit Filterpapier); Speisefette in fester Form; Küchentücher, Servietten; Rasen-, Grün- und Strauchschnitt, Laub, Äste, Zierpflanzen und Blumensträuße; Einstreu von Kleintieren (wenn biologisch abbaubar), Haare und Federn; Fleisch und Fisch (nicht roh).

Wichtige Informationen und interessante Links

  • Was Sie Wie & Wo entsorgen, finden sie bei "Abfall richtig entsorgen". 
  • Nie mehr die Mülltonne vergessen! Nutzen Sie die Onlineerinnerung unseres OnlineBürgerservices.
  • Müllabfuhrtermine, getrennt für jeden Entsorgungsbezirk finden Sie im Abfallkalender
  • Eine Übersicht über alle Gefäßgrößen und deren Gebühren.
  • Was muss ich für eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Müllgefäßes tun?
  • Zur Entsorgung von Haussperrmüll nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Entsorgung von Haussperrmüll" im Bereich Sperrmüll.
  • Informationen zur Biotonne und der Antrag auf deren Zustellung.
  • Merkblatt zur Biotonne.
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Weitere Informationen

Ansprechpartner Müllentsorgung

Fachdienst Tiefbau und Abfallwirtschaft

Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Frau Schnur
Tel.: 06104 703 7306
Fax: 06104 703 8700
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