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Hier finden Sie das geltende Ortsrecht der Stadt Obertshausen. Das Ortsrecht umfasst insbesondere Satzungen, Verordnungen und Geschäftsordnungen städtischer Gremien.
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft können nach § 5 der Hessischen Gemeindeordnung durch Satzung geregelt werden. Darüber hinaus können Bundes- oder Landesgesetze als Grundlage zum Beschluss einer Satzung dienen. Die Rechtsgrundlage für die jeweilige Satzung finden Sie stets in der Präambel (Einleitung vor dem Satzungstext).