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Aus dem Rathaus

Kinderreisepässe werden 2024 abgeschafft

Einen Kinderreisepass wird es künftig nicht mehr geben. Dieser wird nach einem Beschluss durch den Bundestag abgeschafft. Ab 1. Januar 2024 können keine neuen Dokumente mehr beantragt werden. Wenn es mit den Kindern ins Ausland geht, wird dennoch ein Ausweisdokument benötigt. Für Reisen innerhalb der EU ist dann – ab dem Tag der Geburt - ein Personalausweis zu beantragen. Führen die Reisen in Länder außerhalb der EU wird ein elektronischer Reisepass benötigt. Die Gültigkeit der Dokumente beträgt maximal sechs Jahre – wenn sich das Aussehen des Kindes nicht zu sehr verändert hat und es weiter eindeutig zu identifizieren ein. Der Kinderreisepass hatte nur eine Gültigkeit von einem Jahr.
 
Petra Mohr, Fachdienstleiterin Bürgerservice, empfiehlt, dass sich Eltern rechtzeitig vor Reiseantritt über die gültigen Einreisebedingungen informieren. Dies sei über das Auswärtige Amt möglich. „Die bisher ausgestellten Kinderreisepässe behalten noch bis zum Ende des Ablaufdatums ihre Gültigkeit“, erklärt Petra Mohr.
 
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerservice im Rathaus in der Beethovenstraße 2. Termine können online unter https://termine-reservieren.de/termine/obertshausen/ vereinbart werden. Bei Fragen hilft das Team unter Telefon: 06104 7033999 oder auch per E-Mail: buergerservice(@)obertshausen.de weiter.

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