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Magistrat schlägt Feuerwehrentschädigungssatzung vor

Die Feuerwehrausschüsse hatten bereits 2019 den Wunsch an die Stadt Obertshausen herangetragen, den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durch eine Aufwandsentschädigung zu würdigen. Nachfolgend hatte die Freiwillige Feuerwehr ein Modell entwickelt, nach dem die Gewährung einer solchen Aufwandsentschädigung erfolgen könnte. Daraufhin stimmte die Stadtverordnetenversammlung zunächst einstimmig einer Vorlage des Magistrats im September 2020 zu. Hierbei wurde ein Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer Feuerwehrentschädigungssatzung gefasst und weitere Prüfungen mit Hilfe einer externen Beratung vorzunehmen.
 
Nach Freigabe von entsprechenden Haushaltsmitteln wurde Mitte 2021 die Firma SRS Schüllermann und Partner mbB aus Dreieich vom Magistrat mit der Konzeption und rechtlichen Unterstützung beauftragt. Die Ausarbeitung fand in enger Zusammenarbeit mit der Stadtbrandinspektion, der Wehrführung, dem Fachbereich Bürger, Ordnung und Verkehr sowie dem Fachdienst Feuerwehr statt.
 
„Nun soll der Entwurf der Feuerwehrentschädigungssatzung am 1. Juni bei der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich. Vorab fanden Beratungen und Vorstellungen des Satzungsentwurfs in einer Magistratssitzung, im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und einer Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Obertshausen statt. „Seitens des Magistrats hoffen wir im Sinne der Feuerwehrkameradinnen und –kameraden auf gute Beratung und Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung“, berichtet Friedrich.
 
„Der vorliegende Entwurf der Feuerwehrentschädigungssatzung dient als Motivation zur Teilnahme der Einsatzkräfte an Ausbildungen und Einsätzen sowie zur Gewinnung neuer Mitglieder“, sagt der neue Stadtbrandinspektor Daniel Weber, sein Stellvertreter Thorsten Manus stimmt ihm zu.
 
Am 1. Juni wird der Satzungsentwurf einer der Tagesordnungspunkte bei der Stadtverordnetenversammlung sein. Der Antrag soll hierbei final abgestimmt werden, um bereits 2023 den Feuerwehrleuten etwas zurückgeben zu können. Die Stadtverordnetenversammlung findet um 19 Uhr im Bürgerhaus in der Tempelhofer Straße 10 statt. Bürgerinnen und Bürger können an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
 
Für die Finanzierung der Feuerwehrentschädigungssatzung ist im städtischen Haushalt ein jährliches Budget in Höhe von 20.000 Euro hinterlegt.

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