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Haushaltsgenehmigung unter Corona-Bedingungen

Ende vergangenen Jahres, als die Stadtverordneten den zweiten Obertshausener Doppelhaushalt beschlossen, war an die Pandemie noch nicht zu denken. Die aktuelle Situation hat nun Auswirkungen auf das eigentliche Zahlenwerk, aber auch auf die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. „Der eingereichte Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 konnte aufgrund des Erlasses des Hessischen Innenministeriums ,Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie‘ nur für das Haushaltsjahr 2020 erteilt werden“ – so lautet die entsprechende Mitteilung aus dem Kreishaus für das Genehmigungsverfahren des städtischen Etats.
 
Wie die Kommunalaufsicht als zuständiger Fachdienst weiter mitteilt, seien die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung zum Ausgleich des Etats und des Zahlungsmittelflusses insoweit erfüllt und genehmigungsfähig. Auch die Anforderungen zu den Liquiditätskrediten sowie der vorgelegten Liquiditätsplanung und Liquiditätsreserve sind als bedarfsgerecht einzustufen.
 
„Wir freuen uns über die erfolgte Genehmigung des Etats unter diesen besonderen Anforderungen in der Krise,“ sagt Obertshausens Bürgermeister Roger Winter. „Die Folgen der Corona-Pandemie machen sich jedoch schon jetzt im Haushaltsplan bemerkbar und werden sicher zu Modifizierung des Haushalts 2020 führen. Doch für eine Bilanz aller sicherlich sinnvollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise ist es noch zu früh. Wir erwarten seitens des Landes und des Bundes auch einen Schutzschirm für die Kommunen, die in dieser Zeit die vielfachen Herausforderungen der Krise meisten müssen“, erklärt Kämmerer Roger Winter abschließend.

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