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Feuerwehrleute wollen Punkte sammeln

Symbolfoto: Christina Schäfer/Stadt Obertshausen
Symbolfoto: Christina Schäfer/Stadt Obertshausen

Die Obertshausener Stadtverordneten haben in der jüngsten Versammlung den Weg für eine Feuerwehrentschädigungssatzung geebnet. Den Wunsch an die Stadt herangetragen, haben die Mitglieder der Feuerwehrausschüsse. Mit Hilfe einer Entschädigungssatzung soll es möglich sein, den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Obertshausen durch eine pauschale Aufwandsentschädigung zu würdigen.
 
Das Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) sieht in Paragraf 11 Absatz 9 eine angemessene Aufwandsentschädigung nur für Personen vor, die ständig für besondere Dienstleistungen in der Freiwilligen Feuerwehr herangezogen werden. Daher sollen vorranging Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt werden, die mit Aufgaben betraut sind, die besonders hohen persönlichen und/oder zeitlichen Aufwand verursachen. Ihnen soll dann eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden.
 
In anderen Kommunen wie zum Beispiel Hanau und Bad Vilbel wurden bereits solche Feuerwehrentschädigungssatzungen erlassen. „So haben die Gremien der Obertshausener Feuerwehrausschüsse ein Modell erarbeitet, welches den Hauptfokus auf die Kerntätigkeiten der Feuerwehr legt. Diese betreffen die feuerwehrtechnische Ausbildung sowie den Einsatzdienst im abwehrenden Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz“, erläutert Stadtbrandinspektor Leith Aissa.
 
Ein Punktesystem soll helfen, den Einsatz der Feuerwehr zu bewerten. Konkret handelt es sich dabei um den Einsatzdienst, bei denen die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Obertshausen im Schnitt der vergangenen zehn Jahre jährlich an 378 Einsatzstellen Hilfe leisten. Jeder Einsatz soll mit drei Punkten berücksichtigt werden. „Außerdem soll die organisierte Standortausbildung der Einsatzkräfte mit zwei Punkten, aber auch die der Kinder- und Jugendfeuerwehrausbilder mit einem Punkt je Ausbildungsdienst sowie die Tätigkeiten der Gremien mit pauschalen fünf Punkten berücksichtigt werden“, berichtet Leith Aissa weiter.
 
Die transparente Dokumentation der jeweiligen Teilnahmen sollen anhand eines Punktesystems umgerechnet werden, um bei der Bewertung den Einsatzdienst besonders zu berücksichtigen und nicht mit Tätigkeiten in der Ausbildung gleich zu stellen. „So werden die erreichten Punkte der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr abschließend in vier Kategorien eingestuft, um den unterschiedlich hohen persönlichen und/oder zeitlichen Aufwand entsprechend zu berücksichtigen“, erklärt Leith Aissa.
 
Nach diesem Modell könnten Mitglieder mit jährlich mehr als 300 Punkten die höchste Kategorie erreichen und werden gefolgt von Mitgliedern mit mehr als 200 Punkten und der dritten Kategorie mit mehr als 80 Punkten. Zeitgleich stellen die höchsten drei Kategorien entsprechend einer Feuerwehrentschädigungssatzung unterschiedlich hohe pauschale Aufwandsentschädigungen dar.
 
Doch nicht alle würden profitieren: Anhand einer Modellberechnung mit Werten aus dem Jahr 2019 erreichen etwa 60 Prozent der Mitglieder die vierte Kategorie und würden demnach für ihre Tätigkeiten keine Aufwandsentschädigung erhalten.
 
„Die Feuerwehrausschüsse verfolgen mit Einführung einer Feuerwehrentschädigungssatzung das Ziel den entsprechend teilweisen hohen Aufwand der Feuerwehrmitglieder mit einer Aufwandsentschädigung zu würdigen“, sagt Obertshausens Bürgermeister Manuel Friedrich. Mit der Entscheidung der Stadtverordneten ist nun der Grundsatzbeschluss für ein solche Satzung gefasst. „Der Magistrat der Stadt Obertshausen wird nun das Satzungswerk gießen und auch rechtlich prüfen lassen. Denn hier müssen viele Dinge beachtet werden, gerade was steuerrechtliche Aspekte angeht“, sagt Erster Stadtrat Michael Möser.

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