Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach informiert, dass gemäß der Coronavirus-Testverordnung – TestV des Bundes alle Bürgerinnen und Bürger sich mindestens einmal wöchentlich kostenfrei mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen können. Im entsprechenden Verordnungstext heißt es konkret, asymptomatische Personen können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche einen PoC-Antigen-Test in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht selbst in der Schule testen wollen. Das bedeutet, dass sich alle Personen mehrfach pro Woche kostenlos testen lassen können.
Diese Tests können bei Teststellen unabhängig vom Wohnort durchgeführt werden. Eine Übersicht mit Teststellen im Kreis Offenbach ist unter dem
Navigationspunkt Testanspruch auf der Internetseite des Kreises Offenbach abzurufen.