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Ab 8. Mai im Kreis Offenbach wieder "Click and meet" möglich

Stand: 07.05.2021; 14 Uhr

Die fallenden Inzidenzwerte machen es möglich: Wie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration nachzulesen ist, kann in den Geschäften im Kreis Offenbach wieder „Click and meet“ (Terminvereinbarung und negatives Testergebnis) angeboten werden. Diese Lockerung ist möglich, da an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 150 unterschritten wurde - ab dem übernächsten Tag kommt es zur Anpassung. Ab Samstag, 8. Mai, ist „Click and meet“ wieder erlaubt.
 
Regulär geöffnet bleiben laut Notbremse der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Für alle anderen gilt: „Click and meet“ ist bei einer Inzidenz über 100 möglich. Ist die Inzidenz über 150 darf nur noch „Click and collect“ angeboten werden. Dann können Kundinnen und Kunden ihre bestellten Waren vor Ort abholen – die Auslieferung bleibt weiterhin möglich. Spezielle Regeln gelten auch für den Dienstleistungsbereich.
 
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-notbremse können sich Interessierte informieren, in welche Gruppe der Kreis Offenbach aktuell mit seinem Inzidenzwert fällt und was dies beispielsweise für den Handel und das Einkaufen im Kreis Offenbach und somit auch für Obertshausen bedeutet.

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