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Gebühr für versiegelte Fläche fällt, Straßenbeiträge kommen neu dazu

An der Straßenbeitragssatzung für Obertshausen hat kein Weg mehr vorbei geführt: Die Kommunalaufsicht hätte sonst den Haushalt 2017 nicht genehmigt. Die Stadt Obertshausen hat sich in Folge für das Modell der wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung entschieden.
 
Mit Datum 10. Juli 2017 werden erstmals die Bescheide für die wiederkehrenden Straßenbeiträge - rückwirkend zum 1. Januar 2017 -  an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Stadtverwaltung hat sich dazu entschieden, einen Kombibescheid zu versenden. Dieser zeigt außerdem die Gebühr für versiegelte Flächen auf. Für versiegelte Flächen müssen Eigentümer nun weniger zahlen. Statt zuvor 0,63 Euro, fallen jetzt nur noch 0,59 Euro je Quadratmeter an – ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar.
 
Für die beschlossenen wiederkehrenden Straßenbeiträge gilt: Kommt es zum Ausbau, Umbau oder zu Verbesserungsmaßnahmen an Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Gehwege, Radwege, Fußwege, Treppen, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung sowie Parkplätze und Grünflächen) zahlen die Eigentümer im Abrechnungsgebiet mit. Unterhaltsmaßnahmen sind nicht umlagefähig. Die Zahlungen fallen allerdings nicht in hoher Summe einmalig an, sondern eben wiederkehrend (jährlich).
 
Die Straßenbeiträge beziehen sich auf Grundstücksgröße, die Anzahl der Vollgeschosse sowie die Art der Nutzung.  Zur genauen Abrechnung wurde Obertshausen in drei Gebiete unterteilt: Hausen, nördlich der Bundesstraße 448 (0,11 Euro je Quadratmeter); Obertshausen, südlich der Bundesstraße 448 (0,12 Euro je Quadratmeter) sowie das Gewerbegebiet Herbäcker (0,00 Euro je Quadratmeter). Der Straßenbeitrag je Quadratmeter errechnet sich aus den notwendigen Baumaßnahmen. Für jedes Abrechnungsgebiet wird auch ein Anteil der Gemeinde festgelegt.

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